Seit fast einem Jahrzehnt helfen uns Qualitätssicherungsprogramme wie „QS-Kuh“ und sein Vorgänger „QS-Milch“, die Milch- und Fleischqualität sowie das Tierwohl und die Tiergesundheit in den heimischen Rinderzuchtbetrieben zu verbessern.
Die Durchführung der Leistungsprüfung kann deshalb so günstig wie nie zuvor angeboten werden. Nutzen Sie also die Gelegenheit und nehmen Sie auch weiterhin am Qualitätssicherungsprogramm teil.
Da das derzeitige Programm „QS-Kuh“ mit Ende des Jahres 2019 ausläuft ist es notwendig ab 2020 wieder ein neues QS-Programm mit neuen Kriterien anzubieten.
Das neue Qualitätssicherungsprogramm heißt „Q-Plus-Kuh“ und soll ab 01. Jänner 2020 starten.
Q-Plus-Kuh – NEUE Kriterien
Das Grundziel des Programmes bleibt gleich und ist die langfristig Sicherung und Steigerung der Milch- und Fleischqualität unter Rücksichtnahme von Tierwohl und Tiergesundheit.
Gleich bleibt auch die Erhebung der „üblichen“ Daten bei der Leistungsprüfung, sowie die Ausweisung der Zellzahlüberschreitungen!
NEU dabei ist, dass wenn ein Schalmtest stark positiv dokumentiert wird, auch eine bakteriologische Untersuchung durchzuführen ist.
Bei mehrmaliger Zellzahlüberschreitung ist für den Programmablauf ein separieren der Milch ausreichend!
NEU im Programm wird sein, die Anzahl der Ketosekörper in der Milch mittels „KETOMIR“ zu bestimmen um Störungen des Energiestoffwechsels frühzeitig zu erkennen und somit durch geeignete Maßnahmen reagieren zu können.Bei gehäuftem Auftreten von Ketose in den ersten 120 Laktationstagen werden geeignete Schritte empfohlen, wie Überprüfung der Futterration und Futterqualität oder Futtermittel-analyse mit Rationsberechnung.
Verpflichtende Maßnahmen müssen gesetzt werden wenn bei 10 Abkalbungen 25 % (Stufe I) oder 40 % (Stufe II) an Fällen von Ketose überschritten werden. Diese Maßnahmen reichen von Kontrolle der Grundfutterqualität bis dokumentierten Beratungsgespräch mit dem Tierarzt.
Bei den Fleischrinderzuchtbetrieben (Mutterkuh) gilt: wird bei 30 Abkalbungen in Folge eine Häufigkeit von 10 % an Todgeburten festgestellt oder wird die Zwischenkalbezeit von 420 Tagen überschritten, sind entsprechende Maßnahmen wie z.B. dokumentiertes Beratungs-gespräch mit dem Tierarzt zu setzen.