Sehr geehrte Rinderzüchter!
Wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, gibt es in Österreich die ersten bestätigten Fälle von Blauzungenkrankheit. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die unter anderem Schafe, Rinder, Ziegen und wiederkäuende Wildtiere wie Hirsche, Rehe oder Steinböcke befällt.
In Vorarlberg wurde der Serotyp 3 nachgewiesen. Diese Unterart kann zu schweren Erkrankungen und vor allem bei Schafen auch zu Todesfällen führen. Auch Rinder zeigen deutliche Symptome und einen starken Rückgang der Milchleistung.
Eine weitere Ausbreitung ist in den nächsten Wochen zu befürchten, da das Virus über Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird und diese selbst noch bei niedrigen Temperaturen fliegen und auch mit dem Wind vertragen werden.
Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, weder über den Kontakt mit erkrankten Tieren noch über Milchprodukte oder Fleisch.
Erkrankte Tiere zeigen unter anderem Fieber, Schwellungen und Entzündungen am Kopf und im Maul, Schluckstörungen, Speichelfluss, Lahmheiten, die bis zum Tod des Tieres führen können. Treten diese Krankheitszeichen auf, müssen sie umgehend an den zuständigen Amtstierarzt gemeldet werden.
Innerhalb Österreichs können Rinder frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind und dies vom Tierhalter außertourlich am Viehverkehrsschein bestätigt wird. Tiere in andere EU-Staaten zu bringen, ist mit Auflagen möglich.
Um empfängliche Tierarten vor Todesfällen und schweren Erkrankungen zu schützen, wird die Impfung (Serotyp 3) seitens des Gesundheitsministeriums dringend empfohlen.
Sie garantiert keinen vollständigen Schutz, schwächt den Verlauf der Erkrankung aber deutlich ab. Zusätzlich sollen die Tiere in den Abend- und Morgenstunden im Stall gehalten werden, weil die Stechmücken vor allen zu diesen Zeiten aktiv sind.
Wenn Sie Ihre Tiere impfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Betreuungstierarzt! Der Impfstoff muss vorbestellt werden und ist nur begrenzt verfügbar!
Die Kosten der Impfung sind nach derzeitigen Stand vom Tierhalter zu tragen.
Eine Liste der geimpften Tiere muss im Anschluss an die Behörde weitergeleitet werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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