Da im Burgenland seit dem Jahre 2009 kein BVD Ausscheider bei Rindern festgestellt wurde, bekommt das Burgenland die Möglichkeit eine Ausnahme für verpflichtende Kontrolluntersuchungen zu erhalten.
Am 04.06.2018 wurde dem Land Burgenland diese Ausnahme für ein Jahr gewährt und gilt für alle nicht milchliefernde Betriebe.
Zur weiteren Aufrechterhaltung des Status BVD-virusfrei ist zukünftig nur mehr ein Überwachungsprogramm zu erfüllen:
- Ein Stichprobenplan in nicht milchliefernden Betrieben ist umzusetzen. Alle milchliefernde Bestände sind flächendeckend jährlich zu beproben.
- Die Bestände bleiben BVD-virusfrei, solange im Burgenland das Überwachungsprogramm umgesetzt wird und kein Ag-positives Tier festgestellt wird.
Diese zugestandene Ausnahme gilt für eine Tierverbringung innerhalb des gesamten Bundesgebietes.
Werden zukünftig Tiere in Verkehr gebracht (aus milchliefernde oder auch nichtmilchliefernde Betriebe), muss das Tier ein Begleitdokument (Gesundheitsbescheinigung, siehe ANHANG) haben, das bestätigt, dass das Tier aus einem BVD-virusfreien Bestand stammt.
Dieses Dokument soll enthalten:
- Name, Adresse und LFBIS-Nummer des Tierhalters
- Ohrmarke, Geburtsdatum und Geschlecht des Tieres
- Status des Betriebes
- Datum der Ausstellung
Für Betriebe die sich noch in der Grunduntersuchung befinden oder Betriebe die neu gegründet wurden und keinen BVD-Status haben, gelten nach wie vor die gültigen Untersuchungen:
- Ak-Untersuchung von Tankmilchproben oder
- Jungkuhgruppe oder
- Jungtierfenster oder
- Bestandsuntersuchung
Die beiliegende Gesundheitsbescheinigung ist vom Landwirt selber auszufüllen, zu unterschreiben und bei Inverkehrbringen von Tieren dem neuen Betrieb mitzugeben.
Eine Kopie der Bescheinigung sollte beim Abgangsbetrieb bleiben.
Die Bescheinigungen liegen in Form eines Formulares bei den landwirtschaftlichen Bezirksreferaten und beim Burgenländischen Rinderzuchtverband auf oder sind auf LK Online abrufbar.
Die Bescheinigung muss vom Tierhalter mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden!
Ausfüllhilfe:
Name und Anschrift des abgebenden Betriebes, LFBIS Nummer, BVD-Status bitte „ja“ ankreuzen
(Betriebe, die nicht amtlich anerkannt BVD-virusfrei sind, werden von der Behörde informiert)
ACHTUNG:
Neu gegründete Betriebe müssen das Ergebnis der Grunduntersuchung abwarten!