Das Bundesministerium für Gesundheit hat wieder einen vektorfreien Zeitraum (VFZ) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit kundgemacht! Als vektorfreier Zeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, in dem keine blauzungenvirusübertragenden Mücken (Gnitzen) unterwegs sind!
Dieser Zeitraum wurde nun vom 01. Dezember 2017 bis 30. April 2017 festgelegt! Nach Mitteilung der Veterinärbehörde Burgenland können Rinder, Schafe und Ziegen nur unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen aus der Sperrzone in freie Gebiete verbracht werden.
So wie auch im Vorjahr bedeutet dies aber nicht, dass sofort mit Beginn des VFZ Tiere ohne Untersuchung oder Impfung aus der Sperrzone gebracht werde dürfen, sondern vom
01. – 15. Dez. dürfen nur geimpfte Tiere aus der Sperrzone, vom
15. – 28. Dez. dürfen nur Tiere mit negativ Antigen Untersuchung , und vom
28.12.2017 – 29.01.2018 dürfen nur Tiere mit negativer Antikörper Untersuchung aus der Sperrzone verbracht werden!
Ab den 30. Jänner 2018 ist die Verbringung aus der Sperrzone ohne Untersuchung und ohne Impfung möglich! Tiere die während der VFZ in der Sperrzone geboren wurden benötigen keine Untersuchung!
Verbringungen sind sofort in die AMA Datenbank zu melden!
BEZUSCHUSSUNG – VORGANGSWEISE:
Antigenuntersuchung kostet € 17.- Antikörperuntersuchung kostet € 7.-! Diese Kosten werden vom Land Bgld übernommen und vom Labor direkt verrechnet.
Die Bearbeitung der von Mo – Fr. bis 09.00 Uhr eingelangten Proben erfolgt am Einsendetag. In der Regel ist die Untersuchung innerhalb von 1-2 Werktagen abgeschlossen.
Tierhalter zahlt die Kosten für Blutentnahme und Laboreinsendung.
Nähere Auskunft beim zuständigen Tierarzt.
Die Sperrzone soll nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit, soweit kein neuer BT-Fall auftritt erst mit Ende der vektorfreien Zeit aufgelöst werden. Da mit Inkrafttreten der VFZ keine BT- Ansteckungsgefahr besteht und die aufrechte Sperrzone bereits über zwei Jahre andauert, fordert der BRZV eine sofortige Auflösung der Sperrzone.