Durch das Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) im November 2015 ist das gesamte Burgenland in eine zwei Jahre andauernde Sperrzone geraten!
Aus dieser Sperrzone dürfen nur Schlachttiere mit speziellen Auflagen oder ausschließlich gegen BT geimpfte Tiere verbracht werden. Wobei der Zeitraum von der ersten Impfung bis zum möglichen Verbringen (ca. 3 Monate) zu beachten ist.
AUSNAHME:
In der seit Dez. 2015 geltenden vektorfreien Zeit vom 15.12. 2015 bis 31.03. 2016 dürfen Tiere, welche auf Blauzungenkrankheit untersucht wurden und einen negativen Befund aufweisen, auch ohne Impfung aus der Sperrzone verbracht werden. Genaueres unter Punkt vektorfreie Zeit!
Holstein Stierkälber wurden bis jetzt von Handelsfirmen gesammelt und nach Italien zur Mast verbracht. Da dies nun durch die Blauzungenauflagen bzw. wegen der relativ hohen Impf- oder Untersuchungskosten nicht mehr möglich ist, hat sich der Burgenländische Rinderzuchtverband entschlossen ab sofort eine regelmäßige Holsteinstierkälbervermittlung ins Leben zu rufen.
VORGANGSWEISE – RICHTLINIEN:
Vermittlung:
Die Vermittlung der genannten Kälber erfolgt ab sofort
JEDEN LETZTEN MITTWOCH IM MONAT in der Zeit zwischen 09.00 und 11.00 Uhr!!!
d.h. also erste Vermittlung am Mittwoch 27. Jänner 2016,
zweite Vermittlung am Mittwoch 24. Feber 2016
dritte Vermittlung am Mittwoch 30. März 2016 usw.
Hierzu sind die Kälber in die Versteigerungshalle Oberwart zu bringen, wo sie gewogen und auf etwaige Mängel untersucht werden.
ACHTUNG, die Anlieferung hat pünktlich zu erfolgen, nach 11.00 Uhr können keine Kälber mehr übernommen werden.
Vermittlungsware:
Übernommen werden Holsteinkälber (rot & schwarz), sowie Kälber von anderen Milchrassen und Kreuzungen daraus!
Anlieferungsbedingungen:
GEWICHT: die Kälber müssen mindestens 110 kg bis 150 kg Lebendgewicht aufweisen!
PREIS: Netto € 2.– / kg Lebendgewicht, (d.h. von 110 – 150 kg)
Für das Übergewicht über 150 kg ist der Preis derzeit mit € 1.70/kg festgelegt!
Vorgaben:
Kälber unter 110 kg Lebendgewicht bzw. Kälber mit klinischen Mängeln wie z. B. Nabelbruch, Rachitis, Räude udgl. können ausnahmslos nicht übernommen werden!
Außerdem müssen alle angelieferten Kälber entwöhnt und bereits ans Grundfutter gewöhnt sein!
Anmeldung erforderlich:
Die Anmeldung der zu vermittelnden Kälber hat bist spätestens Montag (2 Tage) vor der jeweiligen Vermittlung im Verbandsbüro Oberwart 03352/32512 zu erfolgen! Diese Anmeldung ist deshalb wichtig, da wir die zur Verbringung notwendigen Gesundheitszeugnisse rechtzeitig anfordern müssen. Außerdem ist die Anmeldung für unsere Personalplanung wichtig!
Abrechnung:
Die Abrechnung der gelieferten Kälber erfolgt innerhalb weniger Tage über den Burgenländischen Rinderzuchtverband nach den derzeit gültigen Verkaufsbestimmungen.