Durch das Auftreten der Blauzungenkrankheit (BT) im November 2015 ist das gesamte Burgenland in eine zwei Jahre andauernde Sperrzone geraten! Aus dieser Sperrzone dürfen nur Schlachttiere mit speziellen Auflagen oder ausschließlich gegen BT geimpfte Tiere verbracht werden. Wobei der Zeitraum von der ersten Impfung bis zum möglichen Verbringen (ca. 3 Monate) zu beachten ist. AUSNAHME: …
a.)Vektorfreie Zeit festgelegt! Das Bundesministerium für Gesundheit hat nun einen vektorfreien Zeitraum im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit kundgemacht! Nach Mitteilung der Veterinärbehörde können Rinder nur unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen aus der Sperrzone in freie Gebiete verbracht werden: Als vektorfreier Zeitraum, wird der Zeitraum bezeichnet in dem keine Blauzungen- virusübertragenden Mücken (Gnitzen) unterwegs …