Am 20. November 2015 ist die neue Blauzungenbekämpfungsverordnung in Kraft getreten, nachdem im Burgenland und in der Südoststeiermark Blauzungen-Virusfälle nachgewiesen wurden. Aktuell handelt es sich dabei im den Serotyp 4, der sich von Südosteuropa her ausbreitet.
Die Blauzungenkrankheit wird NICHT von Tier zu Tier übertragen, sondern ausschließlich durch eine Mückenart (=Vektor) von einem erkrankten Tier zu einem anderen.
Die Blauzungenkrankheit kann NICHT über Milch oder Fleisch übertragen werden und ist für den Menschen völlig ungefährlich!
Das gesamte Burgenland, sowie zum Großteil Steiermark und Niederösterreich befinden sich in der Sperrzone! Tiere können innerhalb der Sperrzone ohne Beschränkung verbracht werden, wenn der Tierbesitzer am Viehverkehrsschein bestätigt, dass das Tier keine klinischen Symptome von BT zeigen.
Die Sperrzone hat zumindest für die nächsten zwei Jahre Gültigkeit!
Das Verbringen von Tieren aus der Sperrzone in das freie Gebiet ist grundsätzlich nur möglich wenn die Tiere gegen Blauzungenkrankheit geimpft wurden! Das Gesundheits-ministerium bemüht sich derzeit in Abstimmung mit Brüssel für den Zeitraum Dezember bis März eine „vektorfreie Zeit“ (kein Mückenflug) auszurufen!
In dieser vektorfreien Zeit könnten Tiere nach einer Haltezeit von 14 Tagen und einen antigen-negativen Bluttest auch aus der Sperrzone in ein freies Gebiet verbracht werden.
Sobald eine vektorfreie Zeit eigerichtet wird, werden wir Sie sofort informieren!
Verbringung von Schlachttieren aus der Sperrzone
Unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen dürfen Tiere aus der Sperrzone zur Schlachtung gebracht werden, sofern
- in dem Ursprungshaltungsbetrieb mindestens 30 Tage vor dem Versendedatum kein Fall von Blauzungenkrankheit aufgetreten ist,
- die Tiere innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft im Bestimmungsschlachthof unter amtlicher Überwachung geschlachtet werden,
- die zuständige Behörde des Versendeortes die geplante Verbringung der Tiere der zuständigen Behörde des Bestimmungsortes mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere meldet, d.h. Bezirksverwaltungsbehörde des Ursprungsortes meldet der Bezirksverwaltungsbehörde des Schlachtortes.
Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Geimpfte Tiere können jederzeit aus der Sperrzone verbracht werden. Um eine volle Wirkung zu erlangen, ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen erforderlich. Die Tiere dürfen erst 4 Wochen nach der zweiten Impfung in Verkehr gebracht werden. Das heißt, dass die Impfung mindestens 3 Monate im Voraus geplant und durchgeführt werden muss. (Ob ein früheres Inverkehrbringen auch möglich sein kann, wird derzeit geprüft!)
Die Strategie für unsere Betriebe, welche Tiere ins freie Gebiet verbringen wollen, z.B. Export muss daher sein: die kommende vektorfreie Zeit bis voraussichtlich März dazu zu nutzen, um ihre Tiere, welche ab April zu verbringen sind (Export) zu impfen!
Da die Impfung der jeweilige Betreuungstierarzt durchführen wird, ist es wahrscheinlich das Beste, sich für Fragen zur Impfung an diesen zu wenden!
Die Impfung der gesamten Herde schützt vor klinischen Erkrankungen. Ob die gesamte Herde oder nur Exporttiere geimpft werden, muss jeder Betriebsleiter selbst für seinen Betrieb entscheiden.
Der Tierverkehr muss mit der Errichtung der Sperrzone keinesfalls stillstehen. Die Betriebe müssen nun rasch handeln und die jeweiligen richtigen Entscheidungen für den Tierverkauf auf ihrem Hof treffen.